Seit 2005 sprechen wir vom Drei Schichten Modell. Die erste Schicht soll Basisvorsorge abdecken und ist daher teilweise eine Pflichtversicherung: Dazu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die Rürup-Rente. Die zweite Schicht umfasst die private geförderte Vorsorge, dazu zählen Verträge der betrieblichen Altersvorsorge und Riester-Verträge. Sie richtet sich vor allem an Arbeitnehmer Kernpunkt der Kommissionsvorschläge war das Drei-Schichten-Modell, das in dieser Form nahezu unverändert gesetzlich verankert wurde. Das Gesetz wurde am 9. Juli 2004 verkündet und trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Es änderte das Einkommensteuergesetz, die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und weitere zehn Gesetze und Verordnungen Drei-Säulen-Modell Drei-Schichten-Modell Private Basisrente (Rürup) Abbildung 1: Vom Drei-Säulen-Modell zum Drei-Schichten-Modell 1 1 Quelle: eigene Darstellung nach: Heubeck, Klaus/ Seybold, Michaela, Zur Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz - Übergang vom Drei-Säulen- zum Drei-Schichten-Modell nur halbwegs gelungen, DB 2007,S. 592. 2 Altersvorsorge - Das Drei-Schichten-Modell - Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002 hat der damalige Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, eine Sachverständigenkommission ins Leben gerufen. Diese war mit der Aufgabe betraut, ein Konzept zur Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen zu entwickeln. Den Vorsitz der Sachverständigenkommission hatte Prof. Bernd Rürup
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde das System der Altersvorsorge im Jahr 2005 reformiert. Seitdem gilt das 3-Schichten-Modell. Die verschiedenen Formen der Altersvorsorge werden jeweils einer Schicht zugeordnet. Einzahlungen zur Altersvorsorge werden steuerlich gefördert. Die Rente muss dafür nachgelagert versteuert werden Das 3-Schichten-Modell Die drei Schichten der Altersvorsorge bestehen aus einer Basisversorgung, einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung sowie einer Privatvorsorge. Im Basissegment, welches sozusagen das Fundament bildet, finden sich die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Beamtenversorgung, landwirtschaftliche Alterskasse sowie die steuerlich geförderte Rürup-Rente Was versteht man unter dem Drei-Schichten-Modell? Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde im Jahr 2005 das System der Altersvorsorge reformiert. Seitdem gilt das Drei-Schichten-Modell. Die verschiedenen Formen der Altersvorsorge werden jeweils einer Schicht zugeordnet. Die Schicht 1 stellt die Basisversorgung dar. Zu ihr zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskasse und die Basisrente 3-Schichten-Modell: Mehr steuerliche Attraktivität für die private Altersvorsorge Bis Ende 2004 galt in der Altersvorsorge das System der 3 Säulen. Es bestand aus den drei Modulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge. Seit dem 1. Januar 2005 ist dagegen das bis heute geltende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft. Es basiert auf eine
Die Empfehlungen dieser Kommission wurden dann auch umgesetzt und stellen das seit Anfang 2005 in Deutschland gültige Modell der Altersvorsorge dar (AEG - Alterseinkünftegesetz). Es besteht aus 3 Schichten, die sich jeweils ergänzen Das sogenannte 3-Säulen- beziehungsweise 3-Schichten-Modell wurde 2005 im Zuge einer Reform mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt. Jede Art der Vorsorge zählt demnach in dieses Modell. Auch steuerrechtlich ist dieser Unterschied relevant. So werden die Einzahlungen, also die Beiträge in den ersten beiden Schichten, steuerlich begünstigt. Jedoch wird die ausgezahlte Rente später dann selbst versteuert Dritte Schicht. Zur dritten Schicht gehören alle Produkte, die nicht die Voraussetzungen der ersten und zweiten Schicht erfüllen. Sie gelten nicht als Altersvorsorge, sondern als Kapitalanlage, die den Lebensstandard zwar mit absichern, aber nicht staatlich gefördert werden. Dazu zählen private Kapital- und Rentenversicherungen, sowie Wertpapiere, Investmentfonds und sonstige Produkte, die für die Altersversorgung genutzt werden können
Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde das 3-Säulen-Modell der Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge) durch das 3-Schichtenmodell ersetzt. Dieses Seminar wendet sich an Kundenberater von Banken und Versicherungen, Vermögensberater/-verwalter, Finanzvermittler, Mitarbeiter und Führungskräfte in der Vertriebsunterstützung 3-Schichten-Altersvorsorge Das frühere Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge ist im Zuge des neuen Alterseinkünftegesetzes in ein Drei-Schichten-Modell überführt worden. Die Zugehörigkeit der einzelnen Altersvorsorgeprodukte zu einer Schicht richtet sich dabei nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten, die im Folgenden kurz erläutert werden. Die Basisversorgung als erste Schicht umfasst. Nach dem Alterseinkünftegesetz, das 2005 in Kraft getreten ist, fördert der Staat die betriebliche und private Altersvorsorge über das Steuerrecht. Die Vorsorgeprodukte werden in einem Drei-Schichten-Modell geordnet: Schicht 1 (Basisvorsorge) umfasst die gesetzliche Rentenversicherung und die private kapitalgedeckte Basisrente. Schicht 2 besteht aus Produkten der kapitalgedeckten.
Drei-Schichten-Modell steht für: Drei-Schichten-Modell (Recht), Einteilung der Altersvorsorge nach dem Alterseinkünftegesetz. Drei-Schichten-Modell (Psychologie), Modell nach John B. Carroll. Hierarchisches Internetworking-Modell. Schichtenarchitektur#Drei-Schichten-Architektur im Bereich der Architektur von Softwaresystemen 2. Das Drei-Schichten-Modell der Alterssicherung in Deutschland 2.1 Demografische Entwicklung 2.2 Politische Entwicklung. 3. Grundlagen der Besteuerung der Altersvorsorge 3.1 Konzepte der Rentenbesteuerung 3.2 Das Alterseinkünftegesetz 3.3 Die Abgeltungsteuer. 4. Die Steuerliche Behandlung von Beiträgen in der Ansparphase und Erträgen in der. Das neue Alterseinkünftegesetz, welches 2005 eingeführt wurde, regelt das 3-Schichten-Modell. Die 1. Schicht steht für Basisvorsorge und damit für staatliche Rente und Rürup-Rente. Die 2. Schicht steht für kapitalgedeckte Zusatzvorsorge und damit für Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge. Die 3. Schicht steht für die übrige Versorgung, die sich zum Beispiel aus privater Rentenversicherung und Kapitallebensversicherung zusammensetzen kann